Allgemeine Geschäftsbedingungen
Event-Shop Hameln · Just Married Hochzeitsplanung
§ 1 Zusatzleistungen
1.1 Sämtliche Leistungen, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistung.
Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden. Der Ausgleich von Reisekosten, Porto, Versand und Telefonkosten ist zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren. Bei Pauschal- und Komplettplanungen ist dies inkl.
§ 2 Vertragspflichten des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber unterstützt die Dienste der Hochzeitsplanerin, indem er gemeinsam mit der Hochzeitsplanerin seine Vorstellungen und Wünsche in der besonderen Leistungsbeschreibung festlegt.
2.2 Der Auftraggeber wird mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte anweisen, der Hochzeitsplanerin Kopien von Rechnungen zu übermitteln, die Leistungen zum Inhalt haben, die in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen. Sollte der Dritte eine Übermittlung der Rechnungen verweigern, so verpflichtet sich der Auftraggeber, Kopien der Rechnungen, die er von Dritten im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung erhält, an die Hochzeitsplanerin selbst zu übermitteln. Ansonsten ist eine Budget-Einhaltung ausgeschlossen.
2.3 Der Auftraggeber ist für die pünktliche und vollständige Rückgabe der Leihartikel verantwortlich. Maximal sechs Tage nach der Veranstaltung, es sei denn, es ist anders schriftlich vereinbart. Stark verschmutzte, beschädigte oder abhandengekommene Leihartikel sind vom Auftraggeber zu ersetzen und werden in Rechnung gestellt.
§ 3 Vergütung
3.1 Die zu Gunsten der Hochzeitsplanerin entstehende Vergütung ist gegen Rechnungsstellung / Konzepterstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.
3.2 Vergütungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt, wenn nicht 1 Woche nach Zugang der Rechnung / des Konzeptes ein schriftlicher Widerspruch durch den Auftraggeber erfolgt.
3.3 Die Hochzeitsplanerin hat auch dann Anspruch auf die Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht von der Hochzeitsplanerin zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann.
§ 4 Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz des BGB (§§ 247, 288 Absatz 2 BGB) berechnet, sofern nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 5 Rücktritt, Kündigung
5.1 Dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen des Vertrages zu.
5.2 Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist seitens des Auftraggebers ausgeschlossen. Die Hochzeitsplanerin kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, jedoch nicht mehr 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Ein Kündigungsrecht aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für die Hochzeitsplanerin dann vor, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder die Arbeit der Hochzeitsplanerin nicht oder nur unzureichend unterstützt (indem Vermittlungen nicht zustande kommen, weil der Auftraggeber auf Vorschläge und Angebote nicht reagiert).
5.3 Wird der Vertrag oder ein Vertragsbestandteil aus einem anderen Grund, d. h. nicht aufgrund eines Rücktritts, vor der Durchführung der Veranstaltung aufgelöst, so hat die Agentur Just-Married-Hochzeitsplanung den Anspruch auf die Vergütung (Auflösungspauschale + Auslagenpauschale zuzüglich Umsatzsteuer), es sei denn, es liegt eine ordentliche Kündigung durch die Hochzeitsplanerin vor. In diesem Fall sind die Ansprüche der Hochzeitsplanerin konkret zu berechnen, die bis zum Beendigungszeitpunkt entstanden sind. Bereits geleistete Zahlungen werden dann auf die Auflösungspauschale angerechnet.
§ 6 Haftung
6.1 Die Hochzeitsplanerin haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen- oder Sachschäden und die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In jedem Fall ist die Haftung für die Just-Married-Hochzeitsplanung-Agentur auf die vorhersehbaren typischen Schäden beschränkt.
6.2 Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich gegenüber den Dritten direkt geltend zu machen.
6.3 Für fehlerhafte Handhabung seitens der Kunden, von Heliumballons, haftet der Event-Shop Hameln in keinem Fall.
§ 7 Gegenrechte, Rechtsübertragung, Verjährung
7.1 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Hochzeitsplanerin Zurückbehaltungsrechte nur aus dem Vertragsverhältnis geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Leihartikel sind in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem und sauberem Zustand zurückzugeben. Leihartikel, die per Post zurückzusenden sind, müssen am ersten Werktag nach dem Kunden-Event zurückgeschickt werden, sonst kann die Kaution evtl. verfallen.
7.2 Die Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens gerechnet ab dem Zeitpunkt der Erlangung der Kenntnis des Auftraggebers von den Umständen, die die Entstehung des Anspruchs rechtfertigen, bzw. von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend gemacht werden müssen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln. Gutschriften und Gutscheine behalten ein Jahr nach Ausstellung ihre Gültigkeit. Nach einem Jahr verlieren diese ihre Gültigkeit, sofern der Kunde diese nicht eingelöst hat. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.
§ 8 Datenverarbeitung
8.1 Alle der Hochzeitsplanerin durch den Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offengelegt und weitergeleitet.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
9.1 Alle Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Hochzeitsplanerin; ebenso gilt dies für eine Aufhebung dieser Klausel. Durch eine vom Vertragstext abweichende Übung in Einzelfällen werden im Übrigen keine Rechte oder Pflichten begründet.
9.2 Sollte es sich bei dem Auftraggeber um eine Personenmehrheit handeln, so bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Änderungen oder Ähnliches sind unverzüglich der Hochzeitsplanerin schriftlich anzuzeigen.
9.3 Bildrechte: Alle Bilder auf dieser Website (www.event-shop-hameln.de) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung außerhalb der gesetzlichen Schranken ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
9.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.
9.5 Gerichtsstand ist Hameln, sofern nicht anders vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und somit auch nicht ausgewiesen. USt-Nr. DE 243670544.